Landtag Infos
Themenzuständige: Bildung, Kultur
Mitglied: AK 3 "Bildung, Soziales und Integration"
Landtagsausschüsse:
- Stellv. Vorsitz: Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur;
- Ausschuss für Bildung;
- Ausschuss für Europafragen und eine Welt (stellv.)
Gremien:
- Oberrheinrat;
- Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur;
- Landesstiftung Arp Museum;
- Kuratorium des Vereins Kultursommer RLP;
- Härtefonds des Landes RLP zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus
- Landesbeirat für Weiterbildung (stellv.)
- Beirat des Künstlerhaus Edenkoben
- Kuratorium der Universität Koblenz-Landau
- Vizepräsidentin des Partnerschaftsverbandes Rheinland-Pfalz/Burgund e. V.
Nach oben ist noch Luft! Die NutzerInnen der Büchereien in Stadt und Land haben ordentlich Zulauf, Lesen gewinnt wieder an Beliebtheit bei Groß und Klein, aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte!
Finnland macht es uns vor: Die EinwohnerInnen des Landes gehen nicht nur zum Ausleihen von Büchern in die Bibliothek, vielmehr treffen sie sich dort zum Austausch, zu Vorträgen, zum Spielen und zu Workshops. Die Bibliothek ist nicht nur Informations- sondern auch Kommunikationszentrum und das für jede EinwohnerIn im Schnitt 17 mal im Jahr! Davon sind wir weit entfernt, was nicht nur am finnischen Winter liegt! Aber auch bei uns steigt die Bedeutung der Bibliotheken im Stadtzentrum, wo das niedrigschwellige Angebot manchmal dazu dient, die Zeitung, die man sich vielleicht nicht mehr im Abonnement leisten kann, in Ruhe zu lesen, wenn der Tag sich ohnehin in die Länge zieht und der Winter hart ist. Neben den sozialen Aspekten, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, den Anreizen zur Leseförderung und der Funktion als kultureller Treffpunkt ist die Aufgabe der Bibliotheken als kulturelles Gedächtnis nicht hoch genug einzuschätzen. Hier liegt nun auch der Anstoß für den Regelungsbedarf, der nach einer offenen Prüfung, die im Koalitionsvertrag 2011 vereinbart wurde, nun erfolgreich zu einem Gesetz geführt hat: Das digitale Zeitalter fordert eine Regelung für die Anforderung und Einbehaltung von digitalen Pflichtexemplaren und dem trägt das Gesetz Rechnung.
Unter Bezugnahme auf die Enquetekommission des Bundes, das GG und die Landesverfassung leistet es eine Definition der bestehenden Aufgaben der Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen. Das Gesetz entwickelt die Vorschriften des Hochschul- und Presserechts weiter. Das Landesbibliothekszentrum wird als Denkmalfachbehörde dem Bibliothekswesen und dem Archivwesen gleichrangig gelabelt. Für uns GRÜNE zentral ist dabei die open access Regelung, die die Universitätsbibliotheken als Dienstleister verpflichtet, den Zugang für die wissenschaftliche Arbeit mit digitalen Publikationen offen zu halten. Problem ist nach wie vor, dass der Wert des Gesetzes vorrangig symbolisch ist. Aber auch Symbole haben ihren Wert! Denn die Unterstützungsfunktion und die Wertschätzung der Bibliotheken sind darin festgehalten und es ist damit kein zahnloser Tiger, denn die Aufsichtsbehörde kann bei Fehlen der freien Finanzspitze den Kommunen die Bibliotheken nicht mehr ohne Weiteres dicht machen oder die Förderung verbieten. Die finanzielle Förderung durch das Land bleibt dennoch an die Haushaltslage gebunden, Standards werden bereichsweise benannt und nicht inhaltlich gesetzt, denn eine Konnexität sollte natürlich vermieden werden!
Fazit: Wir haben als viertes Land nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen ein Bibliotheksgesetz. Das ist wunderbar, und Fachleute halten es für das fortschrittlichste im Bund!