Landtag Infos
Themenzuständige: Bildung, Kultur
Mitglied: AK 3 "Bildung, Soziales und Integration"
Landtagsausschüsse:
- Stellv. Vorsitz: Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur;
- Ausschuss für Bildung;
- Ausschuss für Europafragen und eine Welt (stellv.)
Gremien:
- Oberrheinrat;
- Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur;
- Landesstiftung Arp Museum;
- Kuratorium des Vereins Kultursommer RLP;
- Härtefonds des Landes RLP zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus
- Landesbeirat für Weiterbildung (stellv.)
- Beirat des Künstlerhaus Edenkoben
- Kuratorium der Universität Koblenz-Landau
- Vizepräsidentin des Partnerschaftsverbandes Rheinland-Pfalz/Burgund e. V.
Rede zur Ersten Beratung des "Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften" (IKFWBLehrG), Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5283
Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Danke, Herr Präsident! – Liebe Frau Dickes, die Dimension der Inklusion scheint bei Ihnen noch nicht angekommen zu sein.
(Carsten Pörksen, SPD: Die lehnt das doch ab!)
Sonst würden Sie bemerkt haben, wie wichtig es in der Tat ist, dass wir in allen Phasen der Lehrerbildung, der Fort- und der Weiterbildung, darauf einen besonderen Schwerpunkt legen. Meine Vorrednerinnen haben das
sehr gut herausgestellt. Sie haben es trotzdem noch nicht akzeptiert. Das macht aber nichts; denn wir werden noch weitere Kontakte haben, bei denen wir darüber reden können. Wir haben schon in der Vergangenheit sehr viel Wert darauf gelegt, dass Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrer auf die Wahl des Schulorts, aber auch auf die Begleitung der Kinder und Jugendlichen vorbereitet werden müssen. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung fordert nämlich die UN-Behindertenrechtskonvention für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen des lebenslangen Lernens. Somit darf kein Mensch vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.
Wir haben in einem ersten Schritt dazu – das wurde bereits erwähnt – das Wahlrecht der Eltern auf die Schulform ihres Kindes im Schulgesetz mit Wirkung zum 1. August 2014 festgeschrieben. Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz haben in ihrer Empfehlung vom März 2015 zur
Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt darauf verwiesen, dass Schülerinnen aller Schularten mit den unterschiedlichsten Begabungen und Entwicklungspotenzialen ein Recht auf gemeinsamen Schulbesuch haben. Ich
möchte an dieser Stelle erneut deutlich machen, dass die für alle Schularten gemeinsame weitere Entwicklung der inklusiven Kompetenzen der Lehrerinnen Ziel des heute vorgelegten Gesetzes ist. Alle Lehrerinnen stehen
heute schon vor erhöhten Anforderungen in der Diagnostik, Beratung und Förderung auch von Hochbegabten, aber auch in der Herausforderung des schulischen Alltags. Auch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
sind eben nicht für heterogene Lerngruppen gerüstet. Auch hier setzt das neue Gesetz an.
Es ist sein erklärtes Ziel und zugegebenermaßen auch Grund für seinen sperrigen Titel, die inklusive Kompetenz der Lehrkräfte in allen Phasen der Lehrerkräftebildung zu stärken, um sich für künftige Entwicklungen in unserem
Schulsystem fit zu machen. Die guten Beispiele, die es an unseren Schulen bereits gibt, wurden schon erwähnt. Es sind nicht gerade wenige,
die belegen, welchen Erfolg für die persönliche Schulkarriere/Bildungskarriere eines Kindes Binnendifferenzierung und individuelle Förderungen haben. Ein inklusives Schulsystem entwickelt sich im engen und intensiven Dialog mit allen Beteiligten, und es ist eben immer auch noch eine Haltungsfrage. Wo gibt es dazu aber bessere Ausgangspunkte als bei der Zusammenführung und Weiterentwicklung der vorhandenen Kompetenzen aller Schularten, aller Lehrerinnen und Lehrer, aller Professionen, die in der Schule ihre Arbeitsplätze haben? Die Vielfalt der Begabungen erfordert nämlich vielfältige Unterstützung und unterschiedlichste methodisch-didaktische Ansätze.
Noch einmal: Angesichts der besonderen Bedeutung der Inklusion und der wichtigen Rolle, die entsprechend qualifizierten Lehrkräften zum Gelingen einer inklusiven Beschulung zukommt, ist es konsequent, dass das vorgelegte Gesetz alle Phasen der Lehrerbildung, Fort- und Weiterbildung umfasst und aufeinander abstimmt. Frau Kollegin Brück hat bereits deutlich gemacht, dass es uns sehr wichtig ist, hierbei unterschiedliche Bausteine in den Blick zu nehmen. Ich will das an der Stelle nicht alles wiederholen. Es ist aber vielleicht erwähnenswert, dass einerseits die unter schulischen Aspekten besonders wichtigen Fort- und Weiterbildungen den einen Schwerpunkt in der Fortbildungsplanung der Lehrerinnen und Lehrer haben, aber andererseits daneben die persönlichen Fortbildungen weiterhin ihren Bestand haben.
Die Frau Ministerin hat auf die jüngst veröffentlichte repräsentative Studie der Bertelsmann-Stiftung "Wie Eltern Inklusion sehen: Erfahrungen und Einschätzungen" hingewiesen. Diese hat empirisch festgestellt, dass die
Mehrheit der Eltern Inklusion als wichtig für die Gesellschaft einschätzt. Nicht nur dies, sondern sie hat auch festgestellt, je mehr Berührungspunkte für eine Familie mit Inklusion bestehen, desto höher ist auch die Offenheit und Zustimmung für inklusionspädagogische Konzepte.
Mit diesem Gesetz leisten wir heute einen wichtigen Beitrag zur didaktischen Verbreitung der notwendigen pädagogischen Konzepte, und zwar an allen Schulen. Ich freue mich deshalb auf die weitere Beratung.
Liebe Frau Dickes, ich wage noch zu erwähnen, dass es nicht nur den VBE gibt. Wenn Sie die anderen Stellungnahmen geles en haben, wissen Sie, dass wir überdurchschnittlich viel Lob dafür bekommen haben. Ich freue mich auf die Anhörung, die wir sicherlich durchführen werden, und die weitere Beratung im Ausschuss sowie auf die zweite und dritte Lesung.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der SPD)
*ZWEITE RUNDE:*
Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Danke, Herr Vorsitzender. Die Zeit reicht mir. – Ich gebe nicht auf, das stimmt. In der Tat habe ich gestern Abend die Gelegenheit gehabt, mit dem VBE zu reden, Sie offensichtlich auch, Sie reproduzieren einfach die Meinung
von Herrn Boldt. Insofern bin ich ein wenig irritiert; denn natürlich habe ich ihm erklärt, dass es nicht darum geht, grundständige Sonderpädagogen in der Fortbildung der Gymnasiallehrer, Realschullehrer plus und Ähnlichem auszubilden, sondern dass es tatsächlich um grundlegende Kompetenzen schon im Praktikum geht, auch im orientierenden.
Dort geht es zum Beispiel um Formen der Zuwendung. Das geht jungen Leuten manchmal sehr wohl ab, aber auch älteren. Das ist ganz unterschiedlich. Es geht darum, Unterschiede zunächst einmal zu erkennen, sich, was
die Studierenden anbelangt, für das sensibilisieren zu lassen, was man in der Theorie möglicherweise schon gehört und gelernt hat, und damit Theorie und Praxis miteinander zu verzahnen. Später in den vertiefenden Praktika wird man das mit Sicherheit noch verstärkt weiterentwickeln können.
Was Sie über die Fachebene gesagt haben – jetzt habe ich noch 8 Sekunden –, kann ich überhaupt nicht gelten lassen; denn natürlich geht es um Fachdidaktik und andere Kompetenzen, die in heterogenen Lerngruppen neu aufgestellt werden müssen.
(Glocke des Präsidenten)
Danke.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)