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Vertretungsverträge - Nr. 137
24.07.2015 | Kategorie: Reden | von: Ruth Ratter

Rede zur Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU), Befristete Arbeitsverträge zum Ende des Schuljahres 2014/2015 – Nummer 2 der Drucksache 16/5310



Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:


Danke Frau Präsidentin! 

Frau Dickes, statt der angemahnten Moral zeigen Sie unter dem Gejohle Ihrer Fraktion Doppelmoral. 

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der SPD –
Carsten Pörksen, SPD: Sehr richtig! –
Dorothea Schäfer, CDU: Ablenkung!)

Das skandierte Klatschen hat das deutlich gezeigt. Sie wissen ganz genau, dass wir ein sehr großes Interesse daran haben, dass Lehrerinnen und Lehrer mit der kompletten Ausbildung für ihren Beruf unterrichten, nämlich mit dem ersten und dem zweiten Staatsexamen.

Wenn man nun den Verlauf der diversen Fragestellungen in den letzten Jahren zum Thema betrachtet, dann sehen Sie, dass in der 14. Wahlperiode – Ihre Anfrage war absehbar – nur elf Fragen zu dem Thema gestellt wurden, fünf Mündliche Anfragen. 

Eine davon hat der Abgeordnete Wiechmann gestellt. Er hat die Landesregierung damals gefragt – Frau Ahnen wird sich vielleicht noch daran erinnern –, wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit Vertretungsverträgen erstes
und/oder zweites Staatsexamen haben. Damals hat sich herausgestellt, dass das etwa hälftig ist. Das zeigt genau den Fall, den wir am Beispiel von Herrn Beckmann gehört haben 

(Zuruf von der SPD: Eine sehr gute Frage!)

– das war eine sehr gute und eine berechtigte Frage –, dass sehr viele Vertretungslehrerinnen und -lehrer in der Zeit, in der sie temporär den Unterricht für erkrankte Kolleginnen und Kollegen oder Lehrerinnen, die schwanger sind, übernehmen, Praxiserfahrung sammeln. Das ist auch heute noch so. 

Sie wissen und kennen die Zahlen aus dem letzten Jahr; denn in den letzten Jahren haben Sie, seitdem die 16. Wahlperiode läuft, 137 Anfragen zu diesem Thema gestellt. Die sind alle von Ihnen gekommen, das heißt, es müsste Ihnen eigentlich klar sein, dass wir in den knapp 1000 Grundschulen vor allem Schwangerschaftsvertretungen haben und die normalerweise nach der Zeit der Geburt nur noch begrenzt verlängert werden können.

Ich glaube, dass die verschiedenen Argumente, die die Ministerin an den Beispielen belegt hat, zutreffend sind und in der Tat da, wo ein Vertretungsgrund nach den Ferien vorliegt, auch die Vertretungsverträge verlängert werden. 


Nun, wenn Sie sich den skandalisierten Fall einmal anschauen, müssen Sie sich leider auch fragen: Warum hat sich die Kollegin, die eben keine Lehramtsausbildung hat, nicht wirklich darum bemüht, sich weiterbilden
zu lassen, um damit tatsächlich auch ein Anrecht auf eine Planstelle erwerben zu können? – Es ist für diese Frau gut ausgegangen, und ich will das auch gar nicht herunterreden. Dass die Schule sich für diese Kollegin entschieden hat, ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass sich die Schulen darum bemühen, selbstständig die Situation, die in der Tat in den MINT-Fächern durchaus angespannt ist, für sich selber zu verbessern. Dort, wo das aber nicht ohne Weiteres möglich ist, müssen wir tatsächlich auch die Kräfte, die nicht über die volle Lehramtsausbildung verfügen, auffordern, ihre Qualifizierung zu Ende zu führen. Das wäre der richtige Weg gewesen.


Nun, wenn Sie weiterhin mit "abspeisen", mit "nicht der einzige Fall", "so viele Menschen vertrauen auf ..." usw. argumentieren, dann sollten Sie auch Ross und Reiter nennen. Sie haben wieder Unterstellungen formuliert, die man so nicht im Raum stehen lassen kann.

(Zuruf von der SPD: Und dann von Moral reden!)

Wenn Ihnen konkrete Fälle bekannt sind, dann sollten Sie sie auch nennen. Sie haben diesen einen Fall benannt, aber in Ihrem Redebeitrag sehr wohl darauf abgehoben, dass dies nicht der einzige sei.

(Zuruf der Abg. Bettina Dickes, CDU)

Insofern kann ich nur hoffen, dass Sie das, was Sie behaupten, auch belegen können. 

(Zuruf von der SPD: Die Hoffnung wird enttäuscht!)

Dass der Vertretungspool, der in diesem Jahr auf 800 Lehrerstellen anwachsen wird, seine Berechtigung hat und sich vor allen Dingen für die jungen Leute gut darstellt, die mit dem zweiten Staatsexamen nicht auf Anhieb eine Planstelle erhalten, ist ein Beleg dafür, dass sich die Landesregierung darum kümmert und dass wir als Koalitionsfraktion auch dahinterstehen. Sie kennen die Regularien; denn in den zwei Jahren, in denen diese Verträge laufen, bevor diesen Menschen eine feste Schule zugewiesen wird, können diese jungen Kolleginnen und Kollegen in bis zu vier verschiedene Schulen versetzt werden. Das ist mit Sicherheit eine gute Lösung, um die Vertretungslehrertätigkeit auch mit einer Qualifizierungsphase für neue Lehrerinnen und für erste Stellen zu
begleiten.

Ich hoffe, Sie müssen nicht wieder damit anfangen, aber ich bin ganz sicher, dass Ihnen auch nach den Ferien diese Fragestellung erneut einfallen wird,

(Glocke der Präsidentin)

und ich freue mich schon auf die 138. Anfrage von Ihrer Seite.

(Thorsten Wehner, SPD: Wir uns aber nicht –
Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)